Leichte Wände aus Porenbeton
Wenn es um nachträglich zu errichtende Trennwände oder Drempelwände fürs Dachgeschoss geht, kann der Heimwerker statt Gipskartonplatten auch Steine aus Porenbeton einsetzen. Das Mauern von Porenbeton ist ebenso wie das Verarbeiten von Gipskartonplatten ausgesprochen heimwerkerfreundlich.
Die sehr maßhaltigen Planblöcke werden im so genannten Dünnbettverfahren vermörtelt. Eine technik der auch der Laie nach ein wenig Übung ohne Probleme beherrscht und die zudem schnelle Arbeitsfortschritte ermöglicht.
Da statt mit einer dicken Mörtelschicht nur mit dünn aufgezogenem Mörtel gearbeitet wird, kommt beim Vermauern von Porenbeton kaum Feuchtigkeit ins Gebäude. Auch hier kann man eigentlich von Trockenbauweise sprechen. Und da die so errichteten Wände aufgrund der Maßhaltigkeit der Blöcke fast eine ebene Oberfläche aufweisen, genügt der Auftrag eines speziellen, nur 2 mm dicken Dünschichtputzes. Fliesen können direkt auf den Stein geklebt werden. Porenbeton wird aus den Rohstoffen Kalk, Sand und Wasser unter Zugabe eines Treibmittels hergestellt. Der sehr leichte Stein zeichnet sich besonders durch gute Wärmedämmung aus und lässt sich zudem hervorragend bearbeiten. Eventuell erforderliche Passstücke werden ganz einfach mit einer Säge zugeschnitten.


Um bel Sichtmauerwerk ein sauberes Bild zu erhalten, muss verfugt werden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
Kleine wie große Bauarbeiten sollten gründlich geplant und vorbereitet sein. Nicht nur Neubauten, sondern auch größere Veränderungen an Wohngebäuden, die die Statik, das heißt die Festigkeit des Hauses beeinträchtigen können, müssen von der zuständigen Baubehörde vor Beginn der Bauarbeiten genehmigt werden. Das gleiche gilt auch für Arbeiten, die das Äußere eines Hauses verändern, beispielsweise der Einbau größerer Fenster oder die Verkleidung der Fassade mit Verblendmauerwerk. Zum Stellen eines Bauantrages beim Bauamt ist die Hilfe eines Fachmanns erforderlich, das kann ein Architekt, ein Bauingenieur oder ein Baumeister sein.
Das Thema Recht am Bau ist vor allem für Fachleute von hoher Relevanz, die mit der Planung und Überwachung von Bauvorhaben beauftragt werden. An sie richtet sich der neu aufgelegte, kostenlose Ratgeber „Architekten und Ingenieure: Risiko – Haftung – Versicherung“ der AXA Versicherung mit vielen nützlichen Informationen und Tipps zur haftungsrechtlichen Situation von Architekten und Ingenieuren.
Immer wieder werden Bauverträge bewusst schwammig formuliert. Das kann den Bauherrn eines Fertighauses teuer zu stehen kommen: Begriffe wie „schlüsselfertig“ und „Festpreis“ sind nicht gesetzlich definiert und umfassen teilweise sehr unterschiedliche Leistungen. So muss beispielsweise bei den Erschließungskosten vertraglich geregelt werden, dass diese vollständig vom Bauträger zu übernehmen sind, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Ansonsten drohen dem Bauherrn hohe Zusatzkosten, wenn nach der Übergabe die Gebührenrechnungen der Baubehörde eingehen. Denn beitragspflichtig ist grundsätzlich derjenige, der im Grundbuch eingetragen ist. 
