Reihenhaus bauen am günstigsten
Quadratmeterpreise von neuen Eigenheimen liegen im Schnitt drei Prozent niedriger als 1995 – Vor allem im Osten vielfach unter 1.000 Euro – Kostenvorsprung der neuen gegenüber den alten Ländern liegt bei 20 Prozent
In den letzten Jahren gab es in Deutschland keine Überhitzung des Immobilienmarktes wie in anderen europäischen Ländern, allen voran Spanien und Großbritannien. Auch das Image des Baukosten-Weltmeisters ist längst abgelegt. Wie die Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, realisierten Bauherren ihre eigenen vier Wände im Jahr 2008 immer noch kostengünstiger als Mitte der 90er Jahre. Nach Angaben von LBS Research ist der Kostenvorsprung bei Doppel- und Reihenhäusern in den neuen Bundesländern am größten. Quadratmeterpreise unter tausend Euro seien hier relativ leicht realisierbar. (Weiterlesen …)
In Deutschland boomt derzeit der Solarstrommarkt. Doch damit sich eine Photovoltaikanlage im Laufe der Jahre bezahlt macht, muss sie reibungslos und ohne Störungen funktionieren. 



Um bel Sichtmauerwerk ein sauberes Bild zu erhalten, muss verfugt werden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
Kleine wie große Bauarbeiten sollten gründlich geplant und vorbereitet sein. Nicht nur Neubauten, sondern auch größere Veränderungen an Wohngebäuden, die die Statik, das heißt die Festigkeit des Hauses beeinträchtigen können, müssen von der zuständigen Baubehörde vor Beginn der Bauarbeiten genehmigt werden. Das gleiche gilt auch für Arbeiten, die das Äußere eines Hauses verändern, beispielsweise der Einbau größerer Fenster oder die Verkleidung der Fassade mit Verblendmauerwerk. Zum Stellen eines Bauantrages beim Bauamt ist die Hilfe eines Fachmanns erforderlich, das kann ein Architekt, ein Bauingenieur oder ein Baumeister sein.
Das Thema Recht am Bau ist vor allem für Fachleute von hoher Relevanz, die mit der Planung und Überwachung von Bauvorhaben beauftragt werden. An sie richtet sich der neu aufgelegte, kostenlose Ratgeber „Architekten und Ingenieure: Risiko – Haftung – Versicherung“ der AXA Versicherung mit vielen nützlichen Informationen und Tipps zur haftungsrechtlichen Situation von Architekten und Ingenieuren.
Immer wieder werden Bauverträge bewusst schwammig formuliert. Das kann den Bauherrn eines Fertighauses teuer zu stehen kommen: Begriffe wie „schlüsselfertig“ und „Festpreis“ sind nicht gesetzlich definiert und umfassen teilweise sehr unterschiedliche Leistungen. So muss beispielsweise bei den Erschließungskosten vertraglich geregelt werden, dass diese vollständig vom Bauträger zu übernehmen sind, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Ansonsten drohen dem Bauherrn hohe Zusatzkosten, wenn nach der Übergabe die Gebührenrechnungen der Baubehörde eingehen. Denn beitragspflichtig ist grundsätzlich derjenige, der im Grundbuch eingetragen ist. 