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Was man bei der Wohngebäudeversicherung beachten muss


Mit einer Wohngebäudeversicherung ist jeder Hauseigentümer auf der sicheren Seite. Der Sturm “Kyrill” verursachte im Januar 2007 erhebliche Schäden in Deutschland. Zahlreiche Hausbesitzer waren nicht ausreichend versichert und mussten die Kosten selbstständig zahlen.



Mit einer Wohngebäudeversicherung ist man gegen Stürme ab Windstärke 8, Brand, Hagel, Blitzschlag, Wassereinbruch und Explosionen versichert. Vor Abschluss einer solchen Versicherung sollte die Wohngebäudeversicherung im Vergleich mit anderen Tarifen verglichen werden. Die Konditionen sehen auf den ersten Blick alle gleich aus, jedoch sind sie oftmals sehr verschieden.

Leistungen der Gebäudeversicherung

Mit einer Gebäudeversicherung ist man im Schadensfall bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme abgesichert. Dazu gehören ebenfalls Kosten für das Wegräumen beschädigter Teil und Absicherung des Grundstückes. Sollte die Wohnung nicht mehr bewohnbar sein, zahlt die Versicherung für die entgangene Miete bzw. ein angemessenes Entgelt für eine Ersatzwohnung. Die Zahlung der Miete für eine Ersatzwohnung ist in der Regel auf bis zu 12 Monate befristet. Wie der Name “Gebäudeversicherung” erahnen lässt, sind Schäden am Grundstück nicht im Versicherungsschutz enthalten.

Allgemeine Bedingungen

Das Versicherungsunternehmen übernimmt die Kosten für Schäden, die durch Brand, Explosion, Implosion, Blitzschlag, Anprall oder Absturz eines Flugzeuges, Sturm oder Hagel sowie Leitungswasser zerstört oder beschädigt wurden. Sollte es zu Bruchschäden innerhalb eines Gebäudes kommen, leistet der Versicherer eine Entschädigung für eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren für die Wasserversorgung, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, Warmwasser- und Dampfheizungen sowie Berieselungs- oder Wasserlöschanlagen, insofern diese nicht ein Bestandteil von Heizkesseln oder anderen vergleichbaren Anlagen sind.

Prämien und Kündigung

Entgegen vieler Behauptungen hängt die Höhe der Versicherungsprämie nicht von der Wohnungsgröße, sondern von dem Wert des Neubaus ab. Der Versicherungswert von 1914 wird hierzu als Basis herangezogen. Der Versicherungswert von 1914 wird dabei mit einem Wertfaktor multipliziert, das Ergebnis ist der aktuelle Neubauwert. Die Wohngebäudepolicen werden in der Regel mit einer Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen. Administrativ gesehen ist die Kündigung einer Gebäudeversicherung aufwendiger, als die Kündigung einer Hausratversicherung. Zumindest gilt das für die Fälle, wo das Haus noch über einen Kredit finanziert wird. In diesem Fall muss nämlich das Einverständnis der Bank eingeholt werden. Damit eine rechtzeitige Kündigung beim Altversicherer erfolgen kann, sollte das Angebot zur neuen Gebäudeversicherung an die Bank gesendet werden. Diese sendet anschließend eine Einverständniserklärung zurück. Bild: Volker Röös / pixelio.de



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