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Bauherren-Haftpflichtversicherung


Wer ein eigenes Heim baut, muss sich nicht nur mit der komplexen Materie der Planung und der Bauausführung sowie dem komplizierten Thema der Eigenheim-Finanzierung auseinander setzen. Er muss sich auf jeden Fall und vor allem auch rechtzeitig mit dem Thema Versicherung auseinandersetzen. Zum Glück ist diese Materie nicht ganz so diffizil, wie das bei den allgemeinen Versicherungen wie unter anderem die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung der Fall ist. Doch leicht zu überblicken ist sie auch nicht. Allein bei der Haftpflichtversicherung gibt es ein ganzes Bündel verschiedener Versicherungen, von der privaten Haftpflichtversicherung bis hin zur Heim- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Welche Versicherung für wen sinnvoll ist, wird nachfolgend beschrieben.
Die private Haftpflichtversicherung ist für jeden Haushalt eine unentbehrliche Versicherung. Grundsätzlich deckt sie auch das Risiko des Bauherren ab. Ist deshalb der Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung für denjenigen unwichtig, der ein Heim baut? Absolut nicht. Die private Haftpflichtversicherung soll die Schäden des täglichen Lebens abdecken. Dazu gehört bis zu einem gewissen Umfang auch eine Tätigkeit des Versicherungsnehmers als Bauherr, z.B., wenn er kleinere Reparaturen oder Modernisierungen am Haus vornehmen lässt.
Dazu ist in den Verträgen der privatten Haftpflichtversicherung aber eine Höchstgrenze vereinbart. Und die kann, je nach Vertrag, z.B. 30.000 Euro betragen.
Übersteigen die Baukosten diese Summe, ist der Abschluss einer separaten Bauherren-Haftpflichtversicherung erforderlich. Sie schützt ihn gegen Haftungsansprüche aus dem Privatrecht, die sich aus einer Tätigkeit als Bauherr ergeben. Ist auf der Baustelle z.B. eine mangelhaft abgesicherte Baugrube, eins Abends fällt ein Spaziergänger in diese und verletzt sich, haftet der Bauherr.
Er ist zudem auch dann haftbar, wenn sich beispielsweise Kinder beim spielen auf der Baustelle verletzen. Hier schützt auch das allseits bekannte Schild “Betreten der Baustelle verboten, Eltern haften für ihre Kinder” nicht! Ein solches Schild kann höchstens als Warnung gelten, wer jedoch der Meinung ist, es befreit den Baherren von seiner Haftungspflicht, der irrt! Diese Schilder haben keinerlei rechtliche Bedeutung.
Wer ein Haus bauen will, braucht selbstverständlich ein Grundstück. Die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung tritt aus diesem Grund bereits für Schäden ein, die aus dem Besitz des Grunstückes, auch wenn die Baurabeiten noch gar nicht begonnen haben. In der Regel beinhaltet sie auch den Schutz einer Grundstücks-Haftpflichtversicherung. Aus diesem Grund kann der Bauherr auf eine separate Grundstücks-Haftpflichtversicherung verzichten. Es sei aber empfohlen, sich genau zu vergewissern, ob dies in seiner Bauherren-Haftpflichtversicherung so geregelt ist.
Aus diesen oben genannten Gründen ist die Bauherren-Haftpflichtversicherung für Bauherren unverzichtbar!





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1 Kommentar »

Pingback by Die wichtigsten Versicherungen für den Bauherren - Heimwerker Tipps

10.Dezember 2007 @ 14:0

[…] vier Wänden wohnt. Risiken, die vom Baustellengrundstück ausgehen, übernimmt die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Lässt man einen Öltank ins Eigenheim einbauen, sollte man über den Abschluss einer […]

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