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Treppenlift Förderung: Zuschüsse & Kostenübernahme für Treppenlifte


Mit der steigenden Lebenserwartung wächst in Deutschland auch die Zahl der Menschen in höherem Alter, die nicht mehr oder nur noch unter größten Anstrengungen selbst gehen können. Vor allem Treppen stellen für diese Personen oft ein großes Risiko dar, das indes aber gar nicht sein müsste.



Denn im Sozialgesetzbuch ist geregelt, dass Menschen mit Einstufung in eine entsprechende Pflegestufe vom Arzt einen Treppenlift (oder alternativ auch einen Plattformlift) verordnet bekommen können und dafür einen Förderungsanspruch von bis zu 2557 Euro haben.

Sind die nötigen Voraussetzungen gegeben, kann ein Umzug in eine ebenerdige Wohnung oder gar in ein Seniorenheim ebenso wie ein kostspieliger Umbau vermieden werden. Stattdessen kommen Kranken- und Pflegeversicherung dafür auf, dass gehbehinderte Menschen ihre Mobilität und Selbstständigkeit zumindest im eigenen Haus erhalten.

Um die Förderung auch wirklich zu erhalten, ist sehr wichtig, dass diese schon beantragt wird, bevor der Kaufvertrag für den Treppenlift unterschrieben wird, da ansonsten die Kassen die Leistung verweigern können. Bild: Marvin Siefke / pixelio.de



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