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Mietminderung soll wegfallen


Das Recht zur Mietminderung soll laut dem Mietrechtsänderungsgesetzentwurf nun wegfallen.



Dieses Vorhaben stößt beim Präsidenten des Deutschen Mieterbundes (DMB), Franz Georg Rips, auf heftige Kritik. Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf sieht vor allem Änderungen hinsichtlich Modernisierungsmaßnahmen vor. Laut dem Gesetzesentwurf verzichten viele Hauseigentümer nur deshalb auf Sanierungsmaßnahmen, weil bisher die Mieter berechtigt waren, während dieser Umbaumaßnahmen ihre Miete um bis zu 100 % zu kürzen. Deshalb soll nun dieses Mietminderungsrecht bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen komplett abgeschafft werden.

Rips kritisiert dieses Vorhaben stark, denn Tatsache sei, dass nur die wenigsten Mieter tatsächlich von ihrem Mietminderungsrecht Gebrauch machen und eine Mietminderung um bis zu 100 % in der Realität nur dann vorgenommen werde, wenn der Mieter während der Renovierungsmaßnahmen nicht in seiner Wohnung bleiben könne.

Anderer Meinung ist indessen der Präsident des Immobilienverbandes, Jens Ulrich-Kießling. Seiner Auffassung nach könnten die Einschnitte im Mietminderungsrecht noch wesentlich weiter gehen. Er störte sich daran, dass laut dem vorgelegten Entwurf das Mietminderungsrecht nur bei energetischen Sanierungsmaßnahmen, zu denen Hauseigentümer gesetzlich verpflichtet seien, wegfallen soll. Seiner Meinung nach sollte das Mietminderungsrecht gerade dann ausgeschlossen werden, wenn Vermieter sich freiwillig zu einer klima- und umweltfreundlichen Modernisierungsmaßnahme entschließen würden.

Tatsache ist also, dass der vorgelegte Entwurf eine Erweiterung des Begriffs „energetische Modernisierung“ vorsieht. Konkret hieße das, dass Mieter nun künftig auch Maßnahmen dulden und finanziell mittragen müssten, die nicht unbedingt zu niedrigeren Heizkosten führen, sondern vielleicht eher aus Umweltgründen sinnvoll sein könnten.

Da nach Angaben des DMB die Vermieter bereits jetzt schon 11 % der Kosten auf die Jahresmiete umlegen dürfen, würden weitere Einschnitte im Mietrecht weitere Kosten für die Mieter bedeuten.



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