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Nicht ausgebaute Dachböden dämmen

Renovierung — Stephan at 2:04 pm on Sonntag, Mai 21, 2006

Langsam wird es ernst für alle Hausbesitzer: Bis zum 31. Dezember 2006 müssen nicht ausgebaute Dachgeschosse eine nachträgliche Dämmung erhalten. So steht es in der Energier-Einsparverordnung (EnEV).

Während die Eigentümer neuerer Immobilien in der Regel nicht betroffen sind, müssen Besitzer älterer Häuser nun aktiv werden. Gefordert ist nicht eine zusätzliche Abdichtung des Daches, sondern eine Dämmung der obersten Geschossdecke. Dadurch soll verhindert werden, dass die Wärme aus den Wohnräumen nach oben entweicht.

Die gesetzlich geforderte Dämmung kann jeder Heimwerker leicht selbst vornehmen. Dazu gibt es im Baumarkt vorgefertigte Platten aus Steinwolle, die problemlos zugeschnitten und dann einfach verlegt werden können. Die Dämmwirkung ist in der Regel umso höher, je dicker die Steinwoll-Platten sind. Ein gutes Preis-/Leitungsverhältnis ergibt sich, wenn man Platten mit etwa acht bis zehn Zentimeter Dicke wählt.

Der finanzielle Einsatz kann sich übrigens relativ schnell rentieren, weil sich in vielen Fällen ein spürbarer Effekt bei den Heizkosten ergibt. Auf diese Weise erfüllt man nicht nur die gesetzlichen Pflichten und entlastet die Umwelt, sondern schont zudem seinen Geldbeutel.




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  2. Gipsbauplatten kann man direkt auf die Wand kleben

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