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Rauchmelder – Rauchmelderpflicht in Deutschland


Bei jährlich rund 200.000 Gebäudebränden kommen 800 Menschen ums Leben, Tausende erleiden Rauchvergiftungen und Verbrennungen. Allein in Wohnungen entsteht ein Sachschaden in Milliarden-Höhe.
Die Gefahr in den eigenen vier Wänden lauert vor allem nachts: Schon relativ harmlose, kleine Brandherde reichen aus, der Luft den Sauerstoff zu entziehen. Wer schläft, erstickt, bevor er richtig wach wird. Eine Chance hat man nur dann, wenn man rechtzeitig gewarnt wird. Brandschutzexperten sagen daher, das zentrale Element eines Brandschutzkonzeptes sei die Brandmeldeanlage mit Brand- oder Rauchmelder.
Alle Rauchmelder funktionieren nach demselben Prinzip: Das Gerät sendet Lichtstrahlen aus und analysiert das Reflexionsverhalten. Sobald sich die Luft trübt, wird Alarm ausgelöst. Je nach Bauweise signalisiert das Gerät starke Rauchentwicklung Über Leuchtanzeigen, einen lauten Signalton oder über die Alannanlage. Im Zusammenspiel mit einer Wähleinrichtung informiert es die Feuerwehr.
Das Funktionsprinzip dieser Rauchmelder hat allerdings einen Nachteil: Die Geräte unterscheiden nicht zwischen Rauch von offenem Feuer und starkem Zigarettenqualm. Das führt in Räumen, in denen viel geraucht wird, häufig zu Fehlalarm. Er lässt sich vermeiden, wenn man mehrere Melder so hintereinander schaltet, dass nur dann Alarm ausgelöst wird, wenn mindestens zwei Melder ansprechen. Dieser Ausweg hat seinen Preis: Brennt es wirklich, wird erst mit einer gewissen Verzögerung Alarm gegeben. Am besten eignen sich deshalb Kombigeräte aus Rauchmelder und Temperatursensor. Durch spezielle Auswertverfahren reagiert der relativ teure Melder sowohl auf Temperaturanstieg als auch auf Rauch. Dadurch sinkt die Häufigkeit von Fehlalarmen.
Für die Wirksamkeit eines Rauchmelders ist der Montageort von entscheidender Bedeutung. Das Gerät muss so angebracht sein, dass es Alarm gibt, bevor Fluchtwege unpassierbar sind. Außerdem muss es schlafende Personen wecken können. Deshalb montiert man den Rauchmelder in Treppenhäusem und/oder in Auf- und Zugängen zu Schlafräumen. Besonders wichtig ist ein Rauchmelder in ausgebauten Dachböden, da sich hier Brände sehr schnell ausbreiten. Bei großen Häusern mit mehr als zwei Etagen ist es empfehlenswert, mehrere Rauchmelder Über die Stockwerke verteilt anzubringen.
Der Montageaufwand hält sich auch beim Nachrüsten von Wohnungen in Grenzen, wenn man sich für einen Rauchmelder mit Batteriebetrieb entscheidet. Eine Blockbatterie versorgt den Melder ein ganzes Jahr mit Spannung. Nachlassende Batteriespannung zeigt das Gerät mittels Leuchtdioden und durch einen Signalton an. Auf Dauer jedoch ist es umweltentlastender und preiswerter, wenn man Rauchmelder mit einer Betriebsspannung von 230 V einsetzt. Diese Geräte verfügen über eine Notstromschaltung, die die Melder auch bei Stromausfall bis zu 72 Stunden alarmbereit hält. Alle Melder können, wie gesagt, an eine Alarmanlage oder an ein Telefonwahlgerät angeschlossen werden.



Rauchmelderpflicht
Derzeit besteht in sechs deutschen Bundesländern eine Rauchmelderpflicht, die in die jeweilige Landesbauordnung mit aufgenommen wurde.
Dabei beschränkt sich die Rauchmelderpflicht im Saarland und in Rheinland-Pfalz momentan nur auf Neubauten. Hier gehen Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig Holstein noch etwas weiter, denn die Regeldung besteht auch für Bestandsbauten. In Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein muss demnach jeder Bestandsbau bis spätestens Ende 2009 mit Rauchmeldern versehen sein, Hamburg hat bis Ende 2010 und Hessen sogar bis 2014 Zeit.
Besonders Mieter aus Mecklenburg-Vorpommern müssen aufpassen, denn hier gilt: Der Mieter ist für den Einbau verantwortlich. In den übrigen fünf Bundesländern sind die Besitzer der Wohnungen und Häuser für eine Installation zuständig.



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1 Kommentar »

Pingback by Infos rund um Rauchmelder : FWnetz - Feuerwehr im Netz

29.Januar 2009 @ 18:0

[…] Infos, Tipps, Tricks, Juristisches rund um den Rauchmelder. Kategorie: KurznachrichtenTags: infos, RauchmelderGelesen: 1 […]

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