Schönheitsreparaturen: Streit zwischen Vermieter & Mieter
Das Thema Schönheitsreparaturen gehört zu den häufigsten Streitpunkten zwischen Vermieter und Mieter. Was viele nicht wissen: Grundsätzlich ist es Sache des Vermieters, für den Erhalt der Wohnung aufzukommen. In den meisten Mietverträgen wird jedoch diese Verpflichtung auf den Mieter abgewälzt.
Wie Experten der ARAG-Rechtsschutzversicherung bestätigen, greifen diese Klauseln aber nur, wenn sie im Mietvertrag rechtsgültig formuliert wurden. Und dies ist in den meisten Verträgen nicht der Fall. (Weiterlesen …)