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Wohnfläche: Jeder Quadratmeter zählt


_editnews_media_news_jpg_medium_2008250027_0001.jpg Immer wieder gibt es zwischen Mietern und Vermietern, Immobilienkäufern und -verkäufern Streit um die Wohnfläche. Die Verwirrung kommt häufig daher, dass es anstelle einer einheitlichen gesetzlichen Regelung unterschiedliche Grundlagen für die Berechnung gibt. Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Christoph Flechtner klärt auf:



„Nach der DIN-Norm 277 ist die Wohnfläche identisch mit der Grundfläche. Das bedeutet, dass etwa Keller, Terrassen, Balkone oder die Flächen unter Treppen und Dachschrägen zu 100 Prozent angerechnet werden. Für Immobilienkäufer und Mieter ist deshalb die seit 2004 geltende Wohnflächenverordnung günstiger, weil nach ihr nur Flächen mit einer Raumhöhe über zwei Meter voll zur Wohnfläche gezählt werden. Flächen von ein bis zwei Meter Höhe werden nur zu 50 Prozent, Flächen unter einem Meter überhaupt nicht angerechnet. Außerdem zählen reine Nutzräume wie beispielsweise Keller-, Wasch-, Trocken- oder Abstellräume nicht zur Wohnfläche. Balkone, Loggien und Dachterrassen können bis zur Hälfte ihrer Grundfläche angerechnet werden. Es ist deshalb sinnvoll, diese Berechnungsgrundlage im Kauf- oder Mietvertrag festschreiben zu lassen.“

Wer ein Haus kauft oder über einen Bauträger errichten lässt, dem empfiehlt Flechtner, genau nachzurechnen oder die Wohnfläche von einem Profi nachmessen zu lassen, denn bei einem Haus mit 130 Quadratmeter Wohnfläche für 200.000 Euro mache eine Abweichung von zehn Quadratmetern immerhin schon eine Differenz von 15.384 Euro aus. (Nr.NET/as)



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