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Wohn-Riester: Abwarten bei der Eigenheimrente


Letzte Woche hat das Kabinett die Wohn-Riester, also die Förderung des Eigenheimerwerbs über den Riester-Sparvertrag auf den Weg gebracht. Von Experten wie der Berliner Verbraucherzentrale gibt es den Appell an die Bausparer nichts zu überstürzen, um die Förderung für dieses Jahr in Anspruch nehmen zu können.



Peter Dirk, Experte für Baufinanzierungen rät: “Mit dem Abschluss eines Riester-Sparvertrages zur Eigenheimfinanzierung sollte man noch warten, da die Produkte die auf die Wohn Riester zugeschnitten sind erst noch auf den Markt kommen. Es reicht aus, wenn der Bausparer den Vertrag bis zum Ende des Jahres abschließt, um die volle Prämie zu erhalten.”

Die Verbraucherschützer raten aber allgemein, sich schon jetzt bei der Bank eine Garantie für die Riester-Fähigkeit der Tilgung geben zu lassen. Banken sind nicht verpflichtet, die Möglichkeit der geförderten Tilgung rückwirkend anzubieten. Wer jetzt eine Baufinanzierung abschließt, sollte daher mit dem Berater darüber sprechen. Das «Eigenheimrentengesetz» soll nach seiner Verabschiedung rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres gelten.



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