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Tipps für Arbeiten im Aussenbereich


Ist man stolzer Besitzer eines Gartens, hat man sicherlich auch eine Menge Ideen, die vorhandene Fläche zu nutzen, um aus dem Garten einen erweiterten Lebensraum zu machen, in dem man ungestört relaxen und auch mal feiern möchte. Dennoch kann man selbst auf seinem eigenen Grundstück nicht alles tun und lassen, was man möchte. Wenn einem der Garten als Mieter lediglich zur Verfügung gestellt wird, sind die Möglichkeiten natürlich noch beschränkter.
Gesetzliche Regelungen
Als Besitzer eines Gartens muss man einerseits die jeweilige Landesbauordnung seines Bundeslandes sowie allgemein gültige Gesetze einhalten, damit man mit dem Nachbarn nicht in Konflikte kommt. Fragen, ob man von Nachbars Baum einen Apfel pflücken darf, wenn der Ast über den Zaun auf sein eigenes Grundstück ragt, oder ob man den Ast sogar abschneiden darf, können schnell zu einem zerstrittenen Nachbarschaftsverhältnis führen, im schlimmsten Fall sogar zu einem Rechtsstreit. Was Baumaßnahmen und Anpflanzungen betrifft, so wird dem Nachbarn bis zu einem gewissen Grad auch ein Mitspracherecht eingeräumt, da Bauten auf dem Grundstück für eine lange Bauzeit den Nachbarn beeinträchtigen können. In jedem Fall ist es ratsam, sich im Vorfeld über seine Rechte und Pflichten zu informieren und ob für bestimmte Baumaßnahmen (Teich, Zaun, Mauer, Hecke, Bepflanzungen usw.) die Zustimmung des Nachbarn in Form einer “Nachbarunterschrift” nötig ist. Bei einem guten Nachbarschaftsverhältnis lassen sich diese Dinge meist unbürokratisch regeln.
Hecken und Zäune
Wer hätte nicht gerne eine ungestörte und unbeobachtete Privatsphäre in seinem Garten. Flechtzäune können nicht nur sein Grundstück von dem des Nachbarn abgrenzen, sondern auch vor neugierigen Blicken schützen. Man bezeichnet den Zaun als “Einfriedung”. Z. B. sind Einfriedungen in Nordrhein Westfalen bis 2 m Höhe zum Nachbargrundstück, zur Strasse jedoch nur bis 1 m Höhe “über der Grundstücksoberfläche” genehmigungsfrei. Übersteigen Zäune und Mauern diese Höhe, ist eine Genehmigung nötig. In der für sein Bundesland zuständige Bauaufsichtsbehörde kann man sich die nötigen Auskünfte darüber einholen.
Sogenannte “Abstandsvorschriften sind bei Hecken, die die Grenze zum Nachbargrundstück markieren, einzuhalten. So dürfen z. B. stark wachsende Bäume nur in einem Abstand von 4 m zum benachbarten Grundstück gepflanzt werden. So vermeidet man, dass evtl. sich ausbreitende Wurzeln später nicht beim Nachbarn einen gepflasterten Weg ausheben oder die Nutzung des Gartens beeinträchtigen. Bei Hecken bestimmt die Heckenhöhe, wie viel Anstand zum Nachbarn eingehalten werden muss. Besonders beim Thema Anpflanzunge lohnt es sich, die aktuell geltende Landesbauordnung einzusehen, die sich hier von Bundesland zu Bundesland die Regelungen unterscheiden. In einigen wenigen Bundesländern gelten nur wenige Vorschriften, so dass einem hier ein wesentlich höherer Gestaltungsspielraum zur Verfügung steht.
Genehmigungsfreie Vorhaben
Der Einfachheit halber listet jede Landesbauverordnung die Bau-(Vorhaben) auf, die genehmigungsfrei sind. In der Regel kann man die für sein Bundesland geltende Bauordnung in einer nahegelegenen Bücherei einsehen. Unter anderem fallen unter die genehmigungsfreien Vorhaben “bauliche Anlagen, die der Gartengestaltung sowie zur Freizeitgestaltung, oder der zweckentsprechenden Einrichtung dienen”, wie Bänke, Sitzgruppen und Pergolen. Nichtüberdachte Stellplätze für das Auto sowie Gatenluben in Kleingartenanlagen mit bis zu 30 Kubikmeter umbauten Raum sind etwa in Nordrhein westfalen genehmigungsfrei.
Bei gepflasterten Flächen auf dem Grundstück sind die Eigenschaften des Bodens eher maßgeblich als Verordnungen. So sind z. B. Abgrabungen und Aufschüttungen bis zu 2 m auf einer Fläche von 400 Quadratmeter genehmigungsfrei. Für gepflasterte Wege uns Flächen sind Abgrabungen von maxmal 60 cm nötig.
Bei der Verlegung von Rasengittersteinen kommt es hauptsächlich auf die Sickerfähigkeit des Untergrunds an. Stößt man bei der Abgrabung auf sehr lehmigen Boden, kann das Wasser nicht versickern. Kein Problem stellen Kies- und Sandhaltige Böden dar.
Wohin mit dem Gartengrill?
Besonders in der Sommerzeit ist Grillen sehr beliebt. Bevor man sich allerdings für einen festen Platz für einen gemauerten Grill entscheidet, sollte geprüft werden, ob an diesem Standort der aufsteigende Rauch den oder die Nachbarn stören könnte. Je nachdem, wie die Eigentumsverhältnisse liegen, kann der Nachbar sogar das Grillen verbieten. Dabei ist der Aufbau einer gutnachbarschaftlichen Beziehung die beste Lösung. Steht eine größere Gatenparty an, eifach die Nachbarn miteinladen. Denn, wer beim Grill-Spass mit von der Partie ist, den stört der Rauch auch nicht.
Bild: ZDF





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