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Grundsätzliches zur Verlegung von Wasserleitungen


Wasserleitungen dürfen keinesfalls in Kellerfußböden verlegt werden, Kaltwasserleitungen liegen (Wärme steigt immer nach oben) immer unterhalb von Warmwasserleitungen. Grundsätlich schreibt die DIN 1988 bei nebeneinander angeordeneten Entnahmestellen vor, dass die Absperrvorrichtung für warmes Wasser links, für kaltes Wasser rechts angebracht werden muss. Dies gilt auch für Mischarmaturen.
Trinkwasserleitungen dürfen auf keinen Fall mit Nichttrinkwasserleitungen verbunden werden. Der Gesetzgeber schreibt Rückflussverhinderer und Geräteanschlussventile mit Rohrbelüftung vor. Sie sind zu verwenden für Swimmingpools, Gartenschläuche sowie für den Anschluss von Spül- und Waschmaschinen.

Speziell die in der Kücheninstallation noch häufig verwendeten Verlängerungsschläuche für den Schwenkauslauf sind unzulässig wegen der damit verbundenen Gefahr der Rücksaugung (das Schmutzwasser gelangt dabei in den Trinkwasserkreislauf).
Grundsätzlich sollten deshalb alle Armaturenausläufe in Waschbecken usw. mindestens 20 mm über dem höchsten Schmutzwasserstand liegen.

 
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