Mehr Rechte für private Bauherren
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stärkt die Rechte privater Bauherren. Demnach können nun alle privaten Bauverträge rechtlich überprüft werden, was mit einer kürzlich verabschiedeten Gesetzesänderung erst ab Januar 2009 möglich gewesen wäre. Dem Urteil vorausgegangen war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) auf Unwirksamkeit von 24 Klauseln in privaten Bauverträgen, die nach Ansicht der Verbraucherschützer zu massiven Benachteiligungen der Bauherren führen. (Weiterlesen …)