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Mietrecht: Wann Mieter lügen dürfen

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_editnews_media_news_jpg_medium_2008450025_0001.jpgEs ist seit geraumer Zeit gang und gäbe, dass Vermieter ihre potenziellen Mieter verpflichten, vor Abschluss eines Mietvertrags eine Selbstauskunft auszufüllen. Rechtlich gesehen muss der Mieter diesen Fragebogen nicht beantworten. Doch will er den Zuschlag für die gewünschte Wohnung bekommen, wird er in der Regel keine andere Chance haben. Grundsätzlich gilt: Der Mieter muss – egal ob schriftlich oder mündlich – wahrheitsgemäß auf die Fragen antworten, bei denen es um die finanzielle Sicherheit des Vermieters geht. Bei unzulässigen Fragen hingegen darf der Mieter lügen, ohne rechtliche Folgen befürchten zu müssen, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Dies gilt selbst dann, wenn es auf dem Bogen heißt, unwahre Angaben berechtigten den Vermieter zur fristlosen Kündigung. (Weiterlesen …)

Mietminderung wegen Baulärm


baulaerm.jpgAuch Mieter von Wohnungen in der Innenstadt müssen nicht zwangsläufig mit Bautätigkeiten in ihrer näheren Umgebung rechnen und können bei starkem Baulärm in der Nachbarschaft die Miete selbst dann mindern, wenn die Wohnung in einem Innenstadtbereich mit zahlreichen Gewerbebetrieben liegt. Über dieses Urteil des Landgerichts Frankfurt informiert die Quelle Bausparkasse. (Weiterlesen …)

Neues Urteil im Mietrecht


Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) können Vermieter ihren Mietern nicht wirksam wegen Ruhestörung mit der fristlosen Kündigung drohen. Eine entsprechende Abmahnung ist in diesem Fall rechtlich bedeutungslos.

Dies geht aus einem am 20. Februar verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Ein Mieter kann eine unberechtigte Abmahnung zwar nicht gerichtlich anfechten, doch muss er sich deshalb auch keine Gedanken machen, weil der Vermieter wenn er tatsächlich eine fristlose Kündigung durchsetzen will durch die Abmahnung keinen rechtlichen Vorteil hat. Nach Einschätzungen vom Deutschen Mieterbund ist diese Entscheidung problematisch, denn Mieter werden gezwungen unberechtigte Abmahnungen zu dulden.

Im aktuellen Fall wurde einem Mieter aus dem Raum Köln mit Kündigung gedroht, da seine Nachbarn behaupteten, dass er den Fernseher oftmals zu laut gedreht habe. Für den Fall einer erneuten Beschwerde drohte der Vermieter mit fristloser Kündigung. Der Mieter hielt die Abmahnung für unberechtigt und zog dagegen vor Gericht. (Az: VIII ZR 139/07 vom 20. Februar 2008) (Weiterlesen …)

 
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