Mietrecht: Wann Mieter lügen dürfen
Es ist seit geraumer Zeit gang und gäbe, dass Vermieter ihre potenziellen Mieter verpflichten, vor Abschluss eines Mietvertrags eine Selbstauskunft auszufüllen. Rechtlich gesehen muss der Mieter diesen Fragebogen nicht beantworten. Doch will er den Zuschlag für die gewünschte Wohnung bekommen, wird er in der Regel keine andere Chance haben. Grundsätzlich gilt: Der Mieter muss – egal ob schriftlich oder mündlich – wahrheitsgemäß auf die Fragen antworten, bei denen es um die finanzielle Sicherheit des Vermieters geht. Bei unzulässigen Fragen hingegen darf der Mieter lügen, ohne rechtliche Folgen befürchten zu müssen, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Dies gilt selbst dann, wenn es auf dem Bogen heißt, unwahre Angaben berechtigten den Vermieter zur fristlosen Kündigung. (Weiterlesen …)