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Neuregelungen 2009 für Hauseigentümer, Bauherren und Handwerker


Alle Jahre wieder werden mehr oder weniger grundlegende Dinge vom Gesetzgeber geändert oder hinzugefügt. An dieser Stelle haben wir einmal die wichtisten Änderungen 2009 für Vermieter, Mieter, Bauherren sowie Handwerker aufgeführt.

Energieausweis
Ab Januar 2009 müssen Hauseigentümer, die eine nach 1964 gebaute Immobilie neu vermieten oder verkaufen wollen, einen Energieausweis vorweisen.

Handwerker
Der bisherige Betrag von 600 Euro, die Steuerzahler für Handwerkerleistungen direkt von ihrer Steuerschuld abziehen konnten wurde verdoppelt. Demnach können Haushalte einen Betrag von bis zu 1200 Euro, also 20 Prozent der anfallenden Kosten (bis zu 6000 Euro) für Handwerkerleistungen direkt von der Steuerschuld abziehen. (Weiterlesen …)

 
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