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  Tipps & Tricks zum Heimwerken  


Teppich lose verlegen


Die lose Verlegung des Belags ist nur in Räumen bis maximal 20 qm Grundfläche möglich. Zudem darf die Beanspruchung des Belags, z.B. durch rollen mit dem Schreibtischstuhl, nicht zu hoch sein. Ist der Raum mit einer Fußbodenheizung ausgestattet, muss der Belag vollflächig verklebt werden, da ansonsten isolierende Luftpolster entstehen.

Die Verlegung
Nachdem der Teppichboden zugeschnitten ist, müssen die einzelnen Bahnen an den Stoßkanten mit doppelseitigem Teppichklebeband auf dem Untergrund verklebt werden. Zunächst wird das Klebeband mittig entlang der Stoßkante auf den Untergrung geklebt. Dann wir die obere Schutzfolie entfernt und zunächst die eine, anschliessend die andere Bahn fest geklebt. Dabei ist sehr genau darauf zu achten, dass die Bahnen auf Stoß liegen. Auch an den Rändern, insbesondere in den Türen sollte Teppichklebeband verwendet werden. So ist der Belag gegen späteres Verrutschen gesichert.

Nach Möglichkeit sollte zum Verkleben wiederaufnehmbares Klebeband verwendet werden, dieses ist zwar etwas teurer, verhindert aber beim späteren Entfernen das der Estrich beschädigt wird.

Einen alten Bodenbelag als Untergrund nutzen


Ob man einen neuen Bodenbelag über dem alten verlegen kann, hängt im Wesentlichen von der Beschaffenheit des alten Belags und der Verlegetechnik des neuen Belags ab. Grundvoraussetzung ist jedoch in allen Fällen, dass der alte Bodenbelag noch fest am Untergrund haftet.

Besteht der Untergrund aus einem alten Kunststoffboden, Linoleum oder Kork ist eine lose Verlegung möglich, vorausgesetzt der neue Belag eignet sich für diese Art der Verlegung. Für die Verklebung und die Verlegung mit Klebebändern und Haftvliesen bedarf es eines Haftbrückenanstrichs. (Weiterlesen …)

Trittschallschutz in Wohnungen


parkett.jpgWer eine Wohnung erwirbt, möchte diese auch nach seinen Wünschen gestalten. Gerade abgenutzte oder nicht mehr zeitgemäße Bodenbeläge werden oft entfernt und durch neue ersetzt. Grundsätzlich ist dazu jeder Wohnungseigentümer berechtigt, jedoch darf die Veränderung des Bodenbelags nicht über das unvermeidliche Maß hinaus zu Trittschallbelästigungen in der darunter liegenden Wohnung führen, warnen Experten der Quelle Bausparkasse. Notfalls müsse sogar der neu verlegte Bodenbelag wieder beseitigt werden, selbst wenn damit ein hoher Kostenaufwand verbunden sei. (Weiterlesen …)

 
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