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Neuregelungen 2009 für Hauseigentümer, Bauherren und Handwerker


Alle Jahre wieder werden mehr oder weniger grundlegende Dinge vom Gesetzgeber geändert oder hinzugefügt. An dieser Stelle haben wir einmal die wichtisten Änderungen 2009 für Vermieter, Mieter, Bauherren sowie Handwerker aufgeführt.

Energieausweis
Ab Januar 2009 müssen Hauseigentümer, die eine nach 1964 gebaute Immobilie neu vermieten oder verkaufen wollen, einen Energieausweis vorweisen.

Handwerker
Der bisherige Betrag von 600 Euro, die Steuerzahler für Handwerkerleistungen direkt von ihrer Steuerschuld abziehen konnten wurde verdoppelt. Demnach können Haushalte einen Betrag von bis zu 1200 Euro, also 20 Prozent der anfallenden Kosten (bis zu 6000 Euro) für Handwerkerleistungen direkt von der Steuerschuld abziehen. (Weiterlesen …)

Zahl der Bauanträge stark Rückläufig


Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden heute mitteilte ist die Zahl der beantragten Baugenehmigungen für Wohnungen un Häuser stark zurückgegangen.

Nach Angaben vom statistischen Bundesamt wurden in den ersten drei Quartalen des Jahres 2007 136.000 Baugenehmigungen für Wohnungen genehmigt. Das ist gegenüber dem Vorjahreszeitraum ein Rückgang von über 31 Prozent. Zurückzuführen ist der starke Rückgang nach Aussage des statistischen Bundesamtes auf den Wegfall der Eigenheimzulage. Ein noch stärkerer Rückgang lässt sich bei Ein-und Zweifamilienhäusern feststellen, hier verzeichnen die Statistiker einen Rückgang von etwa 40 Prozent.

Bauherren ihren Bauantrag noch vor dem 1. Januar 2006 eingereicht haben, hatten noch Anspruch auf Eigenheimzulage. Nach den alten Regelungen des Eigenheimzulagen-Gesetzes konnten die Förderung über ein Förderzeitraum von acht Jahren geltend gemacht werden.

 
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