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Trittschallschutz in Wohnungen


parkett.jpgWer eine Wohnung erwirbt, möchte diese auch nach seinen Wünschen gestalten. Gerade abgenutzte oder nicht mehr zeitgemäße Bodenbeläge werden oft entfernt und durch neue ersetzt. Grundsätzlich ist dazu jeder Wohnungseigentümer berechtigt, jedoch darf die Veränderung des Bodenbelags nicht über das unvermeidliche Maß hinaus zu Trittschallbelästigungen in der darunter liegenden Wohnung führen, warnen Experten der Quelle Bausparkasse. Notfalls müsse sogar der neu verlegte Bodenbelag wieder beseitigt werden, selbst wenn damit ein hoher Kostenaufwand verbunden sei. (Weiterlesen …)

 
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