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Neues Urteil im Mietrecht


Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) können Vermieter ihren Mietern nicht wirksam wegen Ruhestörung mit der fristlosen Kündigung drohen. Eine entsprechende Abmahnung ist in diesem Fall rechtlich bedeutungslos.

Dies geht aus einem am 20. Februar verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Ein Mieter kann eine unberechtigte Abmahnung zwar nicht gerichtlich anfechten, doch muss er sich deshalb auch keine Gedanken machen, weil der Vermieter wenn er tatsächlich eine fristlose Kündigung durchsetzen will durch die Abmahnung keinen rechtlichen Vorteil hat. Nach Einschätzungen vom Deutschen Mieterbund ist diese Entscheidung problematisch, denn Mieter werden gezwungen unberechtigte Abmahnungen zu dulden.

Im aktuellen Fall wurde einem Mieter aus dem Raum Köln mit Kündigung gedroht, da seine Nachbarn behaupteten, dass er den Fernseher oftmals zu laut gedreht habe. Für den Fall einer erneuten Beschwerde drohte der Vermieter mit fristloser Kündigung. Der Mieter hielt die Abmahnung für unberechtigt und zog dagegen vor Gericht. (Az: VIII ZR 139/07 vom 20. Februar 2008) (Weiterlesen …)

 
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