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Rauchmelderpflicht in Deutschland


Die Gefahren, die von Bränden ausgehen, werden in Deutschland immer noch unterschätzt. Rund 500 Brandopfer werden jedes Jahr verzeichnet. Doch nicht nur fahrlässiges Verhalten, sondern auch technische Defekte sind dafür die Ursache.



70 Prozent der Brandopfer sterben nachts in ihren eigenen vier Wänden. Rauchmelder können in solchen Situationen Leben retten. Eine einheitliche Regelung zu einer Rauchmelderpflicht gibt es in Deutschland bisher nicht, allerdings sind einzelne Bundesländer in den vergangenen Jahren dazu übergegangen, den Einbau von Rauchmeldern verpflichtend vorzuschreiben.

​In 10 der 16 Bundesländer haben die Landesregierungen bereits eine Rauchmelderpflicht eingeführt. So gilt die Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz bereits seit dem 22. Dezember 2003 für alle Neu-, Um- und Bestandsbauten von Wohnungen. Die Nachrüstpflicht ist am 12. Juli dieses Jahres in Kraft getreten. Als zweites Bundesland zog am 18. Februar 2004 das Saarland nach. Rauchmelder müssen seitdem in allen Neu- und Umbauten von Wohnungen angebracht werden. Eine Nachrüstpflicht besteht im Saarland bisher nicht.

Schleswig-Holstein führte die Rauchmelderpflicht zum 1. Januar 2005 für alle Neu- und Bestandsbauten ein. Seit dem 31. Dezember besteht zudem die Pflicht nachzurüsten. Alle Neubauten mit Wohnnutzung müssen in Hessen seit dem 24. Juni 2005 mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Die Pflicht nachzurüsten wird dort ab dem 31. Dezember 2014 bestehen.

Alle neu- und umgebauten Wohnungen müssen in Hamburg seit dem 7. Dezember 2005 und in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 18. April 2006 mit Rauchmeldern ausgestattet werden. In beiden Ländern besteht zudem Nachrüstpflicht: In Hamburg seit dem 31. Dezember 2010, in Mecklenburg-Vorpommern bereits seit dem 31. Dezember 2009.

Bayern und NRW planen Rauchmelderpflicht
Thüringen führte zwar zum 5. Februar 2008 eine Rauchmelderpflicht für alle Neubauten und genehmigungspflichigen Umbauten ein, eine Nachrüstpflicht gibt es bisher jedoch nicht. Anders sieht es in Bremen und Sachsen-Anhalt aus. Bereits seit dem 22. Dezember 2009 in Bremen beziehungsweise einen Tag zuvor in Sachsen-Anhalt besteht die Pflicht, Rauchmelder in allen Neu- und Bestandsbauten zu installieren. Die Nachrüstpflicht wird in beiden Ländern zum 31. Dezember 2015 in Kraft treten.

Dies wird auch in Niedersachsen der Fall sein. Die allgemeinde Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern in Neu- und Bestandsbauten besteht dort seit dem 1. November dieses Jahres.

In Bayern und Nordrhein-Westfalen sollen entsprechende Gesetze bald in Kraft treten. Der Gesetzesentwurf für Bayern sieht beispielsweise vor, dass in Wohnungen und Häusern bis Ende 2017 Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, mit Rauchmeldern ausgestattet werden.

Alarm sorgt für rechtzeitige Rettung
Die Gefahr, die von Bränden ausgeht, liegt vor allem darin, dass sie in Privathaushalten gerade nachts zu Katastrophen führen können. Da der Mensch im Schlaf nichts riecht, bleibt der Geruch des Qualms in der Regel unbemerkt.

Laut Angaben der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ sterben 95 Prozent der Brandtoten an den Folgen einer Rauchvergiftung. Denn bereits drei Atemzüge des starkgiftigen Brandrauchs können zum Tod führen. Die Opfer werden bereits im Schlaf bewusstlos und ersticken anschließend. Der Alarmton eines Rauchmelders warnt im Notfall frühzeitig, so dass sich Betroffene rechtzeitig in Sicherheit bringen können. Foto: © Inga Nielsen – Fotolia.com



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