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Rauchmelder: Auf die Norm EN 14604 achten


Immer wieder werden nach Wohnungsbränden Forderungen laut, bundesweit Rauchmelder als Pflicht vorzuschreiben. Weil dies aber Ländersache ist und die entsprechenden Vorschriften in den Landesbauordnungen geregelt sind, gibt es von Bundesland zu Bundesland derzeit unterschiedliche Anordnungen.



Seit dem 1. Januar 2011 müssen so beispielsweise alle Wohnungen in Hamburg und Schleswig-Holstein mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Ab August 2012 gilt diese Pflicht auch für Rheinland-Pfalz, während Hessen ab 2015 und Sachsen-Anhalt ab 2016 nachziehen. In den anderen Bundesländern wie den bevölkerungsstarken Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen gibt es hingegen noch keine entsprechenden Pläne.

Sobald ein Rauchmelder eingebaut wurde, obliegt es in der Regel dem Eigentümer der Wohnung, dessen Funktonalität regelmäßig, d.h. einmal pro Jahr, zu überprüfen. Kann der Eigentümer im Brandfall eine solche Prüfung nicht nachweisen, haftet er vollumfänglich für den entstandenen Schaden, sofern der Rauchmelder zu diesem Zeitpunkt nicht betriebsbereit war.

Um im Brandfall rechtzeitig reagieren zu können, raten Experten dazu, ausschließlich Rauchmelder, die der Produktnorm EN 14604 entsprechen, zu kaufen. Diese sind von der VdS Schadenverhütung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft überprüft worden und weisen eine hohe Qualität auf.



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