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Neuregelungen 2009 für Hauseigentümer, Bauherren und Handwerker


Alle Jahre wieder werden mehr oder weniger grundlegende Dinge vom Gesetzgeber geändert oder hinzugefügt. An dieser Stelle haben wir einmal die wichtisten Änderungen 2009 für Vermieter, Mieter, Bauherren sowie Handwerker aufgeführt.



Energieausweis
Ab Januar 2009 müssen Hauseigentümer, die eine nach 1964 gebaute Immobilie neu vermieten oder verkaufen wollen, einen Energieausweis vorweisen.

Handwerker
Der bisherige Betrag von 600 Euro, die Steuerzahler für Handwerkerleistungen direkt von ihrer Steuerschuld abziehen konnten wurde verdoppelt. Demnach können Haushalte einen Betrag von bis zu 1200 Euro, also 20 Prozent der anfallenden Kosten (bis zu 6000 Euro) für Handwerkerleistungen direkt von der Steuerschuld abziehen. Vorausgesetzt man nutzt die Immobilie selbst. Zu den Leistungen zählen Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die Reparatur der Waschmaschine, der Gefriertruhe, dem TV-Gerät oder dem Computer sowie die anfallenden Gebühren für den Schornsteinfeger. Hier beteiligt sich das Finanzamt aber lediglich an den Arbeits- und Entsorgungskosten. Hier gilt: Es muss eine ordentliche Rechnung ausgestellt vorhanden sein und der Betrag überwiesen werden.

Heizkostenabrechnung
Vermieter müssen von Januar 2009 an mindestens 70% der Heizkosten auf den Mieter umlegen. In einigen Fällen lag der Prozentsatz bei 50%. Hier sind Mieter betroffen, die eine Immobilie bewohnen, die vor 1995 erstellt wurde und mit einer Öl- oder Gaszentralheizung befeuert wird.

Neubau
Jeder Bauherr, der in diesem Jahr einen Bauantrag stellt, muss laut dem “Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz” einen Teil der Energie aus erneuerbaren Energien gewinnen. Explizit heißt das, dass der Baherr eine Solar-Anlage, Wärmepumpe oder aber eine Biomasseheizung in seinen Neubau installieren muss. Einzige Ausnahme: Wird die Wärmedämmung so gewählt, dass der Energiebedarf der Immobilie wenigstens 15% unter den gesetzlichen Anforderungen liegt, fällt die oben aufgeführte Regelung weg.



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