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	<title>Kommentare zu: Neues Urteil im Mietrecht</title>
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	<description>Tipps und Tricks zum Heimwerken</description>
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		<title>Von: Harald Boibe</title>
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		<dc:creator>Harald Boibe</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Mar 2008 20:38:57 +0000</pubDate>
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		<description>Die Darstellung ist etwas missverst&#228;ndlich. Der erste Absatz klingt so, als g&#228;be es keine Gefahr, dass der Vermieter wegen Ruhest&#246;rung fristlos k&#252;ndigt. Die besteht aber sehr wohl. Es ging hier ledigtlich darum, ob der Mieter, der eine Abmahnung bekommen hat, dagegen - also gegen die Abmahnung - klagen kann. Das kann er nicht, denn eine Abmahnung als solche ist keine Erkl&#228;rung, die ein Recht etabliert. 

Anders herum gesehen versteht man es besser: Einer fristlosen K&#252;ndigung wegen Ruhest&#246;rung (die durchaus berechtigt sein kann) muss eine Abmahnung vorausgehen, damit sie wirksam ist. 

A. Abmahnung (hat allein rechtlich noch keine Wirkung)
B. K&#252;ndigung - wirksam nur nach Abmahnung (sie kann ein bestimmtes Recht, n&#228;mlich das auf Beendigung des Vertrags und R&#228;umung der Wohnung, begr&#252;nden. Daher kann man dagegen auch klagen.)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Darstellung ist etwas missverst&#228;ndlich. Der erste Absatz klingt so, als g&#228;be es keine Gefahr, dass der Vermieter wegen Ruhest&#246;rung fristlos k&#252;ndigt. Die besteht aber sehr wohl. Es ging hier ledigtlich darum, ob der Mieter, der eine Abmahnung bekommen hat, dagegen &#8211; also gegen die Abmahnung &#8211; klagen kann. Das kann er nicht, denn eine Abmahnung als solche ist keine Erkl&#228;rung, die ein Recht etabliert. </p>
<p>Anders herum gesehen versteht man es besser: Einer fristlosen K&#252;ndigung wegen Ruhest&#246;rung (die durchaus berechtigt sein kann) muss eine Abmahnung vorausgehen, damit sie wirksam ist. </p>
<p>A. Abmahnung (hat allein rechtlich noch keine Wirkung)<br />
B. K&#252;ndigung &#8211; wirksam nur nach Abmahnung (sie kann ein bestimmtes Recht, n&#228;mlich das auf Beendigung des Vertrags und R&#228;umung der Wohnung, begr&#252;nden. Daher kann man dagegen auch klagen.)</p>
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