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Mietverträge – Vorlagen für Eigentümer


Mietvertrag mit SChlüssel, Schlüsselbund und KugelschreiberAls Eigentümer von einem Haus, Wohnung, Stellplatz oder sonstigem benötigt man immer einen Mietvertrag wenn man sein Eigentum vermieten will. Niemals sollte man sein Eigentum ohne entsprechenden Mietvertrag an dritte vermieten.



Sucht man entsprechende Mietverträge, beispielsweise im Internet, so stößt man häufig auf kostenpflichtige Angebote oder sogar auf dubiose Abo-Modelle. Hier ist Vorsicht geboten und es sollten immer die Bedingungen ganz genau gelesen werden, bevor man den Download der Musterverträge und Vorlagen bestätigt.

Gerade wirklich rechtssichere Texte sind schwer zu finden, werden aber häufig angeboten. Gute rechtssichere und immer aktuelle Mietverträge zu vielen Einsatzzwecken findet man als Vorlage z.B. bei Immobilienscout24.de.

Angeboten werden hier 6 kostenlose Mietverträge für Wohnungen:

  • Standard-Mietvertrag (nicht aufgeteiltes Objekt)
  • Staffel-Mietvertrag (nicht aufgeteiltes Objekt)
  • Index-Mietvertrag (nicht aufgeteiltes Objekt)
  • Standard-Mietvertrag (WEG-Objekt)
  • Staffel-Mietvertrag (WEG-Objekt)
  • Index-Mietvertrag (WEG-Objekt)

Neben den kostenlosen Standardverträgen werden auch noch weitere spezielle Mietverträge für einen Stellplatz, eine Garage, einen Kellerraum, für Gartennutzung und vieles mehr angeboten.

In die Zukunft schauen

Wenn man einen Mietvertrag abschließt sollte man immer in die Zukunft schauen und Mietsteigerungen von Anfang an klar definieren. Hier bietet sich entweder ein Staffelmietvertrag oder ein Indexmietvertrag an.

Staffelmietvertrag

Bei der Staffelmiete wird im Vorhinein festgelegt ist, in welchem Umfang sich die Miete zu bestimmten Zeitpunkten erhöht. Geregelt wird diese in § 557a BGB. Im Staffelmietvertrag muss die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung als Geldbetrag ausgewiesen werden.

Indexmietvertrag

Bei der Indexmiete handelt es sich um eine Wertsicherungsklausel, denn der Mietpreis ist nicht dauerhaft auf einen festen Wert bestimmt, sondern wird, ausgehend von einer Basismiete, nach von beiden Vertragsparteien nachvollziehbaren Parametern verändert. In den meisten Fällen wird die Miete an den Lebenshaltungskostenindex gekoppelt, welcher vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird. Die Indexmiete wird in § 557b BGB geregelt.

Foto: Mietvertrag mit Schlüssel, Schlüsselbund und Kugelschreiber © eccolo – Fotolia



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