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Mehr Rechte für private Bauherren

Bauen

_editnews_media_news_jpg_medium_2008310029_0001.jpgEin aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stärkt die Rechte privater Bauherren. Demnach können nun alle privaten Bauverträge rechtlich überprüft werden, was mit einer kürzlich verabschiedeten Gesetzesänderung erst ab Januar 2009 möglich gewesen wäre. Dem Urteil vorausgegangen war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) auf Unwirksamkeit von 24 Klauseln in privaten Bauverträgen, die nach Ansicht der Verbraucherschützer zu massiven Benachteiligungen der Bauherren führen.



In Deutschland existiert kein auf die Bedürfnisse privater Bauherren zugeschnittenes Baurecht. Als Ersatz ist die ursprünglich nur für öffentliche Bauaufträge entwickelte „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B“ (VOB/B) auch Vertragsgrundlage für geschätzte 70 bis 80 Prozent der privaten Bau- und Handwerkerverträge. Diese Anwendung führt nach einem Rechtsgutachten im Auftrag des vzbv in nicht weniger als 24 Klauseln zu massiven Benachteiligungen privater Bauherren: Verjährungsfristen werden verkürzt, Vertragsbeendigungen erschwert, Hinweispflichten eingeschränkt, Bauzeitangaben sind irreführend und Preisangaben intransparent.

Um diese Missstände zu beenden, hatte der vzbv bereits im Jahr 2004 den Urheber und Verfasser der VOB, den deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen, verklagt. In den ersten Instanzen wurde die Klage vom Landgericht Berlin und vom Berliner Kammergericht abgewiesen. Mit der jetzigen Entscheidung des BGH (Urteil vom 24.07.2008, Az. VII ZR 55/07) hat der jahrelange Rechtsstreit eine positive Wendung genommen. Nun ist das Kammergericht Berlin wieder am Zug, zu entscheiden, welche der vom vzbv angemahnten Klauseln unwirksam sind.

Trotz des juristischen Erfolgs fehlen weiterhin angemessene Rechte, die gewährleisten, dass Bauwirtschaft und Handwerk privaten Bauherren Qualität zu einem kalkulierbaren Preis nicht nur versprechen, sondern tatsächlich auch liefern. Um verloren gegangenes Vertrauen von privaten Bauherren in die Leistungsfähigkeit von Bauwirtschaft und Handwerk wieder herzustellen, fordert der vzbv ein eigenständiges privates Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und kurzfristig weitere Regelungen zum Schutz privater Bauherren. (NR.NET/as)



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