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Heizkörper nicht einfach ausbauen


heizkoerper.jpgWenn Heizkörper selten oder gar nicht gebraucht werden, kommen viele auf die Idee, diese auszubauen, um somit Heizkosten zu sparen. Heizkörper stehen zwar im Sondereigentum, allerdings ist es keinesfalls Privatsache des Wohnungseigentümers, diese einfach auszubauen, da eine Demontage die Funktion der Gesamtanlage beeinträchtigen könnte. Das Ausbauen eines einzelnen Heizkörper kann die Funktion der Gesamtanlage beeinträchtigen und zu Fehlfunktionen führen. Somit ist Mietern untersagt eigenmächtig Heizkörper zu demontieren.



Eine Demontage ist nur mit Erlaubnis der Miteigentümer oder Vermieter möglich. Es ist generell ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft notwendig. Liegt diese nicht vor, so hat die Eigentümergemeinschaft oder der Vermieter Anspruch auf Rückbau zulasten des jeweiligen Wohnungseigentümers. Anders verhält sich das natürlich, wenn die Wohnung über eine eigenständige (Gas-)Etagenheizung verfügt, die nur der Versorgung der Eigentumseinheit dient und mit der Funktion der Gesamtanlage nicht im Zusammenhang steht.

Thermostatventile hingegen sind zwingend Gemeinschaftseigentum, alleine schon deshalb, weil aufgrund der Heizungsanlagenverordnung eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung besteht, selbige an den Heizkörpern anzubringen. Eine nicht sondereigentumsfähige Einrichtung kann auch nicht per Teilungserklärung als Sondereigentum definiert werden. Gleiches gilt für Wärmemengenzähler. Diese dienen der jeweiligen Kostenermittlung und sind Grundlage der Kostenverteilung innerhalb der Gemeinschaft. Müssen also Thermostatventile oder Wärmemengenzähler repariert oder ausgetauscht werden, gehen die Kosten zulasten der Gemeinschaft und sind entsprechend der Teilungserklärung auf die Eigentümer zu verteilen.



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