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Hausbau: Fördermittel des Bundes nutzen


Darlehen der KFW Bank werden neben weiteren Fördermitteln gern in Anspruch genommen, da Zinsen oft unter den Marktkonditionen liegen und sich somit eine Finanzierung eines Vorhabens verbilligt oder erst ermöglicht. Ein KFW Darlehen wird vielfach über die Hausbank beantragt. Bild: Thorben Wengert / pixelio.de



Das ist auch der eigentliche Standardfall. Förderdarlehen für Eigenheim, Eigentumswohnung sowie für eine Investition im Unternehmen werden in der Regel, wenn sie von der Hausbank ausgegeben werden, auch dort beantragt. Um ein KFW Darlehen zu beantragen, kann der direkte Kontakt mit der Hausbank genutzt werden oder es wird ein spezieller Berater / Finanzdienstleister beauftragt. Dieser Beauftragte muss den Kredit sowie die eigentlichen Fördermittel ebenso bei der Bank oder Sparkasse beantragen.

Im KFW Programm erneuerbare Energien für Kommunen, Zweckverbände, Eigenbetriebe und deren kommunale Gesellschaften besteht abweichend davon die Möglichkeit einen Direktkredit bei der KFW Bank zu beantragen. Der Standardfall ist jedoch üblicherweise die Bankendurchleitung über die Hausbank. Der KFW Kreditantrag muss in jedem Fall vor Beginn eines jeweiligen Vorhabens gestellt werden. Die Antragstellung muss demnach rechtzeitig erfolgen. Ein erster verbindlicher Auftrag darf noch nicht erteilt worden oder ein Kaufvertrag nicht abgeschlossen sein.

Nachfinanzierungen und Umschuldungen sind nicht möglich. Das Antragsformular ist bei der Hausbank oder direkt bei der KFW Bank (bestellt telefonisch oder per E-Mail) zu erhalten. Auf der Webseite der KFW Bank kann der Antrag online ausgefüllt werden. Nach dem Ausdrucken ist er mit allen anderen notwendigen Unterlagen bei der Bank einzureichen. Die Prüfung des Kreditantrages erfolgt durch die Hausbank, da diese alle Vorhaben letztendlich finanziert.

Ein KFW Darlehen wird in vielen Fällen nur einen kleineren Teil einer notwendigen Gesamtfinanzierung abdecken. Ein Hausbankdarlehen muss die Finanzierung dann ergänzen. Eine Voraussetzung für den Erhalt von Kredit und Fördermittel ist ein angemessener Eigenkapitalbetrag. Die gesamte Kreditsumme sowohl Kredit der Hausbank als auch der Kreditanteil der KFW Bank muss banküblich besichert werden. Über die Höhe und die Art und Weise der Besicherung entscheidet immer ausschließlich die Hausbank, die bei der Finanzierung die Hauptverantwortung trägt.

Die Webseite Fingerhuthaus bietet in seinem Artikel: Fördermittel Hausbau eine sehr schöne und umfangreiche Übersicht zu Fördermitteln und Fördermöglichkeiten des Bundes und der Länder. Bild: Thorben Wengert / pixelio.de



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