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Genehmigungen, Bauaufsicht und Nachbarschaftshilfe


Bauarbeiten sind vielfach genehmigungs- oder doch zumindest anzeigepflichtig. Das gilt nicht nur für Neubauten, sondern auch für Veränderungen, Umbauten, Ausbauten sowie Nutzungsänderungen. Inzwischen gibt es heute verkürzte und stark vereinfachte Genehmigungswege – der Staat will sich nicht mehr so intensiv in die Belange des einzelnen einmischen.
Vor allem wird die Einhaltung der Baubestimmungen kontrolliert – in der Regel bei der Bauabnahme, z.B. nach Fertigstellung des Rohbaus. Dabei wird die fachgerechte Ausführung, die Einhaltung der gültigen Wärmeschutzverordnung sowie zahlreiche Sicherheitsbestimmungen, wie z.B. der Bau von Schornsteinen, Feuerstätten, Lagereinrichtungen für Heizöl usw. geprüft.Um Schwierigkeiten mit den Versicherungen im Schadensfall zu vermeiden, ist die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen ernorm wichtig. Weiterhin wird kontrolliert, ob und inwieweit die lokalen Baubestimmungen eingehalten wurden, die Vorschriften des Bebauungsplans, z.B. hinsichtlich Geschoßzahl, Gebäudegröße, Baunutzung, Lage und Bauweise.
Ein Architekt kann bei umfangreichen Planunge und Arbeiten helfen. Dieser hat Erfahrung, bietet unabhängige Beratung an und übernimmt die Bauaufsicht, zudem gibt er zahlreiche Tips und Ratschläge, die einen reibungslosen Bauablauf sichern. Abgerechnet wird der gute Mann nach der HOAI (Honorar Ordnung für Architekten und Ingenieure), in der für sämtliche Tätigkeiten Mindest- und Höchstsätze angegeben sind. Selbstverständlich kann man eine Entlohnung auch anders vereinbaren.
Nicht zuletzt kennt der Architekt auch Firmen, die Eigenleistungen positiv gegenüberstehen. denn je größer ein Bauvorhaben ist, desto eher wird es sich nur in Zusammenarbeit mit Fachkräften realisieren lassen. Eine genaue Abstimmung mit einer Fachfirma sowie eine sinnvolle Aufteilung der Arbeiten kann in vielen Fällen die beste Lösung sein. So kann der Heimwerker (Bauherr) von den Ratschlägen und der Erfahrung der Fachfirma profitieren.
Doch viele Arbeiten am Bau kann der Heimwerker nicht alleine ausführen, er ist auf fachgerechte Mithilfe angewiesen. Für unentgeldliche Mithilfe am Bau verwendet man meist den Begriff der Nachbarschaftshilfe. Eine unentgeldliche Hilfe von Nachbarn, Freunden und Bekannten auf Gegenseitigkeit oder aus Gefälligkeit ist vom Gesetzgeber erlaubt. Schwarzarbeit dagegen ist verboten und wird streng bestraft. Darunter vesteht man alle Arbeiten, die jemand gegen Entgeld verrichtet, für die weder Streuern noch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.
Zudem sollte man für alle Helfer am Bau (und nicht zuletzt für einen selbst) eine Unfallversicherung bei der Bauberufsgenossenschaft abschliessen. Rechtzeitig vor Baubeginn sollte das Bauvorhaben angezeigt werden. Alle Unfälle sind sofort zu melden. Jedoch verlangt die Berufsgenossenschaft, dass alle wichtigen Unfallvorschriften eingehalten werden.
Tip:
Ein gut ausgestatteter und vor allem vollständiger Sanitätskasten ist auf der Baustelle zwingend erforderlich. Dieser hilft nicht nur bei größeren Verletzungen, sondern insbesondere bei kleineren Blessuren wie beispielsweise Abschürfungen.





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