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Gartenmauer als Sicht- und Schallschutz


Wenn man nicht ständig die Nachbarn hören und sehen möchte oder vielleicht eine Trennung zur Straße hin haben möchte, kann man statt einen Zaun aufzustellen auch eine Mauer ziehen. Ganz egal wo diese Mauer auf dem Grundstück stehen soll, der vorherige Gang zum Bauamt ist zwingend notwendig. Dort kann man dann die behördlichen Vorschriften, die in der Landesbauordnung festgelegt sind, mit einem Mitarbeiter durchsprechen. Es gibt zum Beispiel festgelegte Maximalhöhen, landschaftliche Gesichtspunkte und eventuell sogar ganz spezielle Materialanforderungen. Sie sollten auch vor dem Baubeginn mit dem Nachbarn sprechen, wenn es sich bei der Mauer um eine Grenzbebauung handelt. In diesem Fall muss zuerst der Grenzverlauf genau ermittelt werden, nach dem Sie sich beim Bau die Mauer auch später genau richten müssen. Wird im Vorfeld nicht das Gespräch mit dem Nachbarn gesucht, kann dieser später den Abriss der Mauer einklagen.





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