Heimwerken allgemein

ID #1376

Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz, der in der Landesbauordnung geregelt ist, stellt unter anderem Anforderungen an den Feuerwiderstand von Bauteilen. Dieser wiederum ist abhängig von der Baustoffklasse der verwendeten Baustoffe und ihrer Schichtdichte. Die bezeichnung für die Feuerwiderstandsdauer, z. B. F 30, F 60 oder F 90, geben an, wie lange das Bausteil einem Feuer widerstehen kann  (30, 60 oder 90 Minuten). Für private Ein- oder Zweifamilienhäuser existieren kaum Auflagen für den vorbeugenden Brandschutz.

Tags: Brandschutz

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Letzte Änderung des Artikels: 2008-01-17 15:27
Verfasser des Artikels: Jörn
Revision: 1.0

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