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Bauleistungsversicherung: Sicher bauen

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_editnews_media_news_jpg_medium_2008240021_0001.jpgEin Haus kann Vieles sein – Rückzugsort, ein Stück Lebensqualität oder auch ein Beitrag zur Altersvorsorge. Mit Sicherheit ist es aber für viele Deutsche die größte Investition ihres Lebens. Doch gerade in der Planungs- und Bauphase kann einiges schiefgehen, was im schlimmsten Fall das finanzielle Aus bedeutet. Bereits nach dem Grundstückskauf sollten sich künftige Bauherren deshalb um den richtigen Versicherungsschutz kümmern.



Lange bevor der Bau beginnt, haftet der Grundstücksbesitzer schon für jeden Schaden, der von seiner Parzelle ausgeht. In solchen Fällen schützt eine Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke. „Diese ist empfehlenswert, bis das Haus komplett fertiggestellt ist“, erklärt René Conrad, Experte für Sach- und Haftpflichtversicherungen der AXA.

Wird auf dem Grundstück gebaut, nehmen die Gefahren nochmals zu. Etwa wenn Kinder trotz abgesicherter Baustelle beim Klettern vom Rohbau stürzen oder sich ein Besucher bei einer Begehung verletzt. Vor den Schadenersatzansprüchen schützt auch kein Schild mit dem Hinweis „Betreten verboten“. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche dieser Art ab. Die Police gilt ab dem ersten Spatenstich bis zur erfolgreichen Bauabnahme oder über die Dauer von drei Jahren und sollte eine Deckungssumme von mindestens zwei Millionen Euro aufweisen.

Die bisher genannten Versicherungen schützen zwar gegen finanzielle Ansprüche Dritter, allerdings nicht vor Schäden am Neubau selbst. Ein Brand, und schon ist der Traum vom Eigenheim ausgeträumt! Gegen dieses Risiko schützt eine Feuer-Rohbau-Versicherung. Meist sehen Banken diese Police sogar als Bedingung dafür, dass sie ein Baudarlehen vergeben.

Eine Bauleistungsversicherung deckt unvorhersehbare Schäden an dem zu bauenden Haus bis zur Bezugsfertigkeit ab. Hierunter fallen neben Schäden durch Vandalismus auch Diebstahlschäden von bereits fest eingebauten Teilen und Schäden durch außergewöhnliche Witterungsereignisse. Darüber hinaus schützt sie auch Auftragnehmer des Bauherrn. Die Kosten können anteilig auf die beteiligten Unternehmen umgelegt werden. Entsprechende Regelungen sollte man im Bauvertrag schriftlich fixieren.

Wer sein Haus ganz oder teilweise in Eigenregie baut, bekommt häufig Unterstützung von Verwandten oder Freunden. Diese müssen bei der örtlichen Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet werden, sobald sie länger als sechs Tage mitarbeiten. Zusätzlich empfiehlt es sich, eine Bauhelfer-Unfallversicherung abzuschließen, um seine Helfer über den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung hinaus bestmöglich abzusichern.

Welche Versicherungen für das eigene Bauvorhaben sinnvoll sind, findet jeder Bauherr am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten heraus. Weitere Informationen, auch rund um den Rechtsschutz beim Eigenheimbau, bietet der AXA Ratgeber „Sicher bauen, sorgenfrei wohnen“. Die Broschüre gibt es kostenlos beim AXA Vermittler oder unter www.AXA.de im Internet. (NR.NET/as)



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